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AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Anmeldung:

Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt bei "der fliegende Teppich", Mourad Ouertani, Reiseorganisation und –durchführung, 88499 Riedlingen vorgenommen werden. Sie können uns anrufen, das Online-Formular oder eine Mail schicken. Nach Erhalt der Anmeldung erhalten Sie bzw. Ihr Reisebüro die Buchungsbestätigung.

Bezahlung und Kundengeldsicherung:

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung schicken wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (dieser ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sichert im Voraus entrichtete Reisepreise/Kundengelder gegen Insolvenz des Veranstalters ab. Wir versichern Ihr Geld bei der R+V Versicherung). Die Bezahlung erbitten wir wie folgt: 10% des Reisepreises bei Erhalt der Buchungsbestätigung (Vertragsschluss) und die verbleibenden 90% vier Wochen vor Reisebeginn. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Erhalt des gesamten Reisepreises zugeschickt.

Versicherung:

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Behandlungs- bzw. Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

Mindestteilnehmerzahl:

Für Rundreisen und Méharées ist eine Mindesteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich. Liegen vier Wochen vor dem Reisetermin weniger Anmeldungen vor, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen, wenn möglich die Reise gegen Aufpreis anbieten bzw. Alternativen bezüglich des Termins und/oder der Tour vorschlagen. Sollte eine Reise von uns aus diesem Grund abgesagt werden müssen, erfolgt dies spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Selbstverständlich bekommen Sie den Reisepreis bzw. die bereits geleistete Anzahlung sofort zurückerstattet.

Teilnahmevoraussetzungen:

Unsere Trekking- und Wandertouren eignen sich für alle Reise- und Naturliebhaber:innen, die gerne in einfachem Gelände wandern. Eine durchschnittliche Kondition ist ausreichend und die Reisen bedürfen keiner konditionellen Vorbereitung. In den Bergen (Atlasgebirge und Dahar) führen die Wanderungen teilweise über unbefestigte Wege und Geröllfelder (knöchelhohe Trekking-, Wanderstiefel sind empfehlenswert). Wir wandern am Tag maximal 4-5 Stunden. Bei Méharées sind Sie bis zu 6 Stunden täglich unterwegs, haben aber die Möglichkeit, abhängig vom Gelände, fast jederzeit zu reiten (siehe nächster Punkt).

Grundsätzlich sollten Teilnehmer:innen mehrtägiger Trekkingtouren/Karawanen über folgende Voraussetzungen verfügen:

       - guter körperlicher und seelischer Gesundheitszustand 
       - durchschnittliche Kondition
       - Toleranz und Teamgeist 
       - Bereitschaft zum Komfortverzicht.

 

Leistungsträger/Reiseleitung:

Trekking- und Rundreisen werden von unseren örtlichen Agenturen durchgeführt. Die Touren werden, wenn in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung nicht ausdrücklich anders beschrieben, von deutschsprachiger örtlicher Reise- bzw. Trekkingleitung begleitet.

Leistungsänderungen:

Über Änderungen der Prospektangaben vor Vertragsabschluss, werden wir Sie vor Buchung informieren. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Tourverlauf:

Bei Trekking- und Wanderreisen kann es aus unvorhersehbaren Gründen (zum wetter- oder flugplantechnisch bedingt) vorkommen, dass ein Programm abgeändert werden muss oder die Tour in umgekehrter Richtung durchgeführt wird.

Ersatzperson:

Sollten Sie an einer Reise nicht teilnehmen können, können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter an dieser Reise teilnimmt, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Eventuell entstehende Mehrkosten werden Ihnen und der Ersatzperson als Gesamtschuldner in Rechnung gestellt.

Rücktritt durch den Kunden/die  Kundin:

Bei einem Reiserücktritt durch Kund:innen hat "der fliegende Teppich" Anspruch auf Ersatz der geleisteten Aufwendung und Kosten für die getroffenen Reisevorkehrungen, vornehmlich Kosten die durch Stornierung der Reservierung gegenüber den Leistungsträgern entstehen. Bei Rücktritt berechnen wir, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigungen:

Rücktritt bis einschließlich 25 Tage vor Reisebeginn:

75,- €

Rücktritt: 24 - 15 Tage vor Reisebeginn:

40 % des Reisepreises

Rücktritt: 14 -  7 Tage vor Reisebeginn:

60 % des Reisepreises

Rücktritt:  6 Tage - 1 Tag vor Reisebeginn:

80 % des Reisepreises

Rücktritt am Tag des Reisebeginns/Nichtantritt:

90 % des Reisepreises

 

Diese Konditionen betreffen alle Pauschalreisen mit Tunisair Flügen.

Für Flüge, die wir bei anderen Airlines buchen, gelten deren Stornobedingungen. Dies wird vor Flugbuchung mit den Kund:innen besprochen.
Auf Ihr Verlangen hin, begründen wir gerne die Höhe der Entschädigung.

 

Haftungsbeschränkung:

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine Haftungsbeschränkung kann sich aus § 651p III BGB ergeben.

Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften:

Wir informieren Sie über Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten wie Impfungen. Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften, Gültigkeit des Reisepasses oder Personalsausweises sind Sie selbst verantwortlich.

Mitwirkungspflicht bei Beanstandungen/Abhilfe:

Sollten Sie an der Reise etwas zu bemängeln haben, so teilen Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Reiseleiter bzw. der Trekkingbegleitung mit, damit diese die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen.

Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten der zuständigen Fluggesellschaft unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige zur Kenntnis gebracht werden.